Hinweis zum Besuch der Klosterkirche – Update

Seit dem 20.9.2021 gelten neue Regelungen angesichts der Corona Pandemie für unsere Klosterkirche. Im vorderen Teil der Kirche ist ein 3G-Nachweis (Geimpft genesen und getestet) notwendig. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der Nachweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden. In diesem Bereich gilt weiter die Maskenpflicht. Es ist aber dann kein Mindestabstand mehr nötig. 

Im hinteren Bereich der Kirche sind weitere Plätze für jeden Gläubigen vorgesehen, der den Mindestabstand von 1,5 Meter einhält und die medizinische Maske trägt. Eine Anmeldung für den Besuch ist nicht mehr nötig. Es darf an allen Plätzen mit aufgesetzer medizinischer Maske gesungen werden.

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